Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der AirParkOne Valet Parking Service Limited
www.airpark.one ist eine Webseite der AirParkOne Valet Parking Services Limited,5th Floor, 40 Mespil Road, Dublin 4, D04 C2N4, Irland. Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen AirParkOne Valet Parking Limited. und den Nutzern bzw. Kunden, welche die Dienstleistungen von AirParkOne Valet Parking Service Ltd. oder deren Tochtergesellschaften in Anspruch nehmen.
Begrifflichkeiten
1 In diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten die nachfolgend aufgeführten Definitionen:
1.1 „AGB“ bedeutet die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen, in der gegenwärtigen Fassung vom 1. May 2019
„AirParkOne“ bedeutet (i) AirParkOne Valet Parking Limited, eine Gesellschaft gegründet nach dem Recht der Republik Irland, registriert unter der Nr. 601467 mit Geschäftssitz in The Courtyard, Carmanhall Road, Sandyford, D18 NW62, Ireland und (ii) AirParkOne-Tochtergesellschaften.
„AirParkOne-Stellflächen“ sind Stellflächen in der Verwaltung und Betrieb von (i) AirParkOne-Tochtergesellschaften oder (ii) sonstigen assozierten Unternehmen.
„AirParkOne-Tochtergesellschaft“ bedeute eine Unternehmung unter dem Markenauftritt von AirParkOne an einem jeweiligen Flughafen innerhalb des Geltungsbereichs dieser AGB, an der AirParkOne mit mindestens 50% der Geschäftsanteile beteiligt ist.
„Dienstleistungsangebot“ bedeutet die von AirParkOne über die Webseite bereitgestellten Parkierungsleistungen sowie die zusätzlichen Dienstleistungen, wie sie in Ziffer 4.6 konkretisiert sind.
„Kunde“ bedeutet der Nutzer mit einem Kundenkonto als Vertragspartner von AirParkOne und umfasst Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ebenso wie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, sofern diese AGB nicht unterschiedliche Bedingungen ausdrücklich regeln.
„Kundenkonto“ bedeutet das individuelle Nutzerkonto des Nutzers zur Anbahnung und Abwicklung des AirParkOne-Vertrages über die Webseite, in dem der Kunde wesentliche Informationen zu seiner Person, seinem Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen sowie zu seinen Zahlungsdaten (Kreditkarte) verwaltet.
„Nutzer“ bedeutet jeder Besucher der Webseite, ungeachtet ob er ein Nutzerkonto als Kunde einrichtet, verwaltet oder zur Vertragsanbahnung mit AirParkOne nutzt, oder ob er keine weiteren Dienstleistungen von AirParkOne beansprucht.
„Valet-Parken“ bedeutet das Parken des Fahrzeugs des Kunden durch Mitarbeiter von AirParkOne, wobei eine Übergabe des Fahrzeugs und des Schlüssels am jeweiligen Abflug- oder Ankunftsterminal des Flughafens erfolgt.
„Vertrag“ bedeutet der Dienstleistungs- und Mietvertrag zwischen dem Kunden und AirParkOne gemäß Ziffer 3.1 dieser AGB zur Erbringung von Valet-Park-Dienstleistungen einschließlich nachgeordneter Mietleistungen und sonstiger Dienstleistungen für den Kunden wie in Ziffer 4.6 aufgeführt.
„Webseite“ bedeutet www.airpark.one, einschließlich sämtlicher Anwendungen ganz gleich durch welche Mittel.
Formulierungen im Plural oder Singular gelten jeweils auch für die andere Bezeichnung.
1.2 Die Verwendung der maskulinen Grammatik dient der Lesbarkeit und ist nicht als geschlechterspezifische Bezugnahme zu lesen. Formulierungen in der maskulinen Grammatik gelten jeweils auch für die feminine oder geschlechtsneutrale Bezugnahmen.
1.3 Die Schriftform wird durch Email oder sonstige Formen elektronisch-digitaler Kommunikation gewährt.
1.4 Anwendungsbereich
2 Diese AGB, die gelegentlichen Veränderungen unterliegen, gelten für alle Vertrags- und Rechtsverhältnisse sowie Dienstleistungen und Dienstleistungsangebote, die unmittelbar oder mittelbar (d.h. über Dritte, einschließlich AirParkOne-Tochtergesellschaften) über das Internet, jegliche Art von mobilen Endgeräten, per E-Mail oder per Telefon von AirParkOne angeboten werden und vom Kunden mit AirParkOne durch einen Vertrag vereinbart werden.
2.1 Mit der Nutzung der Webseite und Einrichtung eines Kundenkontos bestätigt der Kunde, dass er diese AGBs sowie die Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden hat und diesen zustimmt
2.2 Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte von AirParkOne sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Dies gilt nicht bei einem gesetzlichen Vertreter z. B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen.
2.3 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn AirParkOne ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn AirParkOne auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2.4 Vertragsabschluss
3 Der Vertragsabschluss zur (i) Überlassung des Fahrzeuges des Kunden an AirParkOne, zum (ii) Einstellen des Fahrzeuges auf den AirParkOne-Stellflächen und zur (iii) Erbringung weiterer Dienstleistungsangebote erfolgt ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), wobei AirParkOne entweder für sich selbst und in Vertretung der AirParkOne-Tochterunternehmen für die jeweilige Dienstleistung handelt.
3.1 Ausschließlich der vertragsschließende Kunde ist als Mieter Vertragspartner und damit Zahlungspflichtiger bezüglich sämtlicher Dienstleistungen, auch soweit Verträge für mehrere Fahrzeuge gebucht werden, sofern und soweit der Kunde bei der Buchung nicht ausdrücklich als Vertreter anderer Personen auftritt.
3.2 Der Buchungsprozess erfolgt über die Webseite und die mit Erläuterungen und Bedienhilfen erklärte Kundenkonto- und Buchungsmaske.
3.3 Widerrufsrecht: Bei Verträgen über Dienstleistungen unter der Marke AirParkOne im Fernabsatz steht dem Kunden, soweit er Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Auf die nachfolgende und zusätzlich unter dem Link Belehrung über das Widerrufsrecht abrufbare Widerrufsbelehrung wird hingewiesen.
3.4 WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Nutzungsvertrag für die Webseite zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie AirParkOne mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren:
AirParkOne Valet Parking Limited
c/o AirParkOne Germany GmbH
Hanse-Viertel, Poststraße 33, 20354 Hamburg
Germany
info@airpark.one
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat AirParkOne Ihnen alle Zahlungen, die AirParkOne von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei AirParkOne eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet AirParkOne dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie AirParkOne einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie AirParkOne von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn AirParkOne die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch AirParkOne verlieren.
Leistungen von AirParkOne
4 AirParkOne wird – nach Maßgabe dieser AGB und aller dem Kunden bei der Buchung vorliegenden Hinweise und Erläuterungen – mit Abschluss eines AirParkOne-Vertrages (i) das Fahrzeug des Kunden zwischen dem Flughafen-Terminal und den AirParkOne-Stellflächen parken, (ii) einen Stellplatz für die vereinbarte Vertragsdauer überlassen und (iii) etwaige vereinbarten zusätzlichen und/oder alternativen Dienstleistungsangebote erbringen.
4.1 AirParkOne versichert, dass die Mitarbeiter im Valet-Parken über hinreichend Fahrerfahrung und Fahrsicherheit verfügen, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und nach gewissenhafter Überprüfung durch AirParkOne keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeiter anhängig oder wahrscheinlich sind.
4.2 AirParkOne versichert, dass das Fahrzeug auf direktem Weg zwischen dem jeweiligen Abflug- oder Ankunftsterminal und den gesicherten AirParkOne-Stellflächen bewegt wird.
4.3 Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen von AirParkOne. Auch wenn auf den AirParkOne Stellflächen Personal präsent ist oder diese mit optisch elektronischen Einrichtungen beobachtet werden (Videoüberwachung), ist damit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung.
4.4 Ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung mit AirParkOne, ist die Nutzbarkeit des vertraglich geschuldeten Stellplatzes auf Fahrzeuge beschränkt, die eine Fahrzeughöhe von max. 2,00 m und eine Fahrzeugbreite von max. 2,00 m aufweisen.
4.5 Neben dem Valet-Parken und der Überlassung eines Stellplatzes auf den AirParkOne Stellflächen, kann AirParkOne auf gesonderten Auftrag des Kunden hin, im Ermessen von AirParkOne auch durch externe Dienstleister, folgende Dienstleistungsangebote erbringen:
4.6 Auftanken bzw. Aufladen, oder
4.6.1 Außenreinigung des Fahrzeugs, oder
4.6.2 Innenreinigung des Fahrzeugs, oder
4.6.3 sonstige, individuell mit dem Kunden vereinbarte Leistungen
4.6.6 Die zusätzlichen Dienstleistungen können im Ermessen von AirParkOne ganz oder teilweise durch einen externen Dienstleister ausgeführt werden. Die überlassenen Fahrzeuge können hierzu auf den Standort dieses externen Dienstleisters gebracht werden. Die Haftungsbeschränkungen im Sinne von Ziffer 8 wirken auch zugunsten der in die Durchführung dieses Vertrags einbezogenen verbundenen Unternehmen der Parteien sowie deren jeweilige Mitarbeiter.
4.7 AirParkOne ist berechtigt,
4.8 bei alkoholisierten oder fahruntauglichen Personen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Aushändigung des Schlüssels und Rückgabe des Fahrzeugs zu verweigern;
4.8.1 das über die vereinbarte Parkdauer hinaus stehende Fahrzeug erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizugeben und durch Wegfahrsperren zu sichern;
4.8.2 auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgrundstück entfernen lassen, wenn (i) der Mietvertrag beendet ist, (ii) ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt, (iii) ein eingestelltes Fahrzeug nicht polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird oder (iv) das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
4.8.3 Pflichten des Kunden
5 Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz besitzt. Auf Verlangen sind AirParkOne und den Mitarbeitern Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen.
5.1 Der Kunde verpflichtet sich,
5.2 AirParkOne über seine individuellen Ankunftszeiten zur Übergabe des Fahrzeugs rechtzeitig zu informieren sowie den Informationsservice von AirParkOne zu beachten. Im Falle der Missachtung von Informationspflichten stehen dem Kunden keine Schadenersatzansprüchen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung zu;
5.2.1 Störungen oder Mängel an den Leistungen von AirParkOne unverzüglich den Mitarbeitern von AirParkOne anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Kunde schuldhaft eine Mangelanzeige, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes oder Schadensersatz nicht ein;
5.2.2 Rücktrittsrecht und Kosten
6 Dem Kunden steht jederzeit ein Rücktrittsrecht zu. Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn diese bis zu 12 Stunden vor der vereinbarten Übergabe erfolgt. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich, schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.1 Der Kunde zahlt die vereinbarte Parkgebühr im Voraus für die komplette Mietzeit. Der Betrag ist durch Kreditkartenzahlung zu entrichten. Rabatte auf bereits rabattierte Angebote sind ausgeschlossen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
6.2 Für An- und Abreisetag wird jeweils ein voller Parktag berechnet.
6.3 Vorzeitige Rückgabe
Eine Rückvergütung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erfolgt nach den folgenden Maßgaben:
6.4 Sollte der Kunde seine Reservierung 12 Stunden vor der geplanten Dienstleistung ändern, erfolgt eine vollständige Rückvergütung;
6.4.1 Sollte der Kunde (i) seine Reservierung weniger als 12 Stunden vor der geplanten Dienstleistung ändern oder (ii) nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Übergabe erscheinen, erfolgt unter Einbehalt einer Servicegebühr in Höhe von EUR 25,00 eine teilweise Rückvergütung.
6.4.2 Verlängerte Buchung
Sollte der Kunde seine Reservierung verlängern, ist dieser weitere Buchungszeitraum als ein neuer Buchungsvorgang anzusehen und die Regeln dieser Ziffer 6 werden entsprechend angewendet.
6.5 Überschreitung der vereinbarten Parkzeit
Eine die vertraglich vereinbarte Parkzeit überschreitende Nutzung wird nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein.
6.6 §545 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
AirParkOne kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgelts verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte, mindestens jedoch kalendertäglich EUR 25,00. Etwaige weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Überlassung des Fahrzeugs
7 Die Überlassung des Fahrzeugs erfolgt durch Aushändigung des Schlüssels am entsprechenden Abflug- oder Ankunftsterminal vom Kunden an einen Mitarbeiter von AirParkOne.
7.1 Zeitgleich mit der Aushändigung des Schlüssels protokollieren der Kunde und der Mitarbeiter von AirParkOne (i) etwaige Schäden oder Mängel an dem Fahrzeug des Kunden, (ii) Besonderheiten am Fahrzeug, (iii) den Kilometerstand des Fahrzeugs und (iv) zusätzliche Dienstleistungsangebote. Diesem Zustandsprotokoll kommt Beweiskraft zu.
7.2 Bei der Rückgabe des Fahrzeuges von AirParkOne an den Kunden gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich AirParkOne zur Kenntnis gebracht werden.
7.3 Der Kunde hat offensichtliche Schäden am Fahrzeug bei der Rückgabe unverzüglich dem AirParkOne Mitarbeiter aufzuzeigen und den Mitarbeitern Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben.
7.4 Ist eine Fahrzeugkontrolle nach Maßgabe der Ziffer 7.4 dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei AirParkOne zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen. Verstößt der Kunde gegen seine Anzeigepflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Diese Anzeigepflichten sowie die Ausschlussfrist gelten nicht, wenn dem Kunden oder seinen Mitreisenden ein Personenschaden entstanden ist oder AirParkOne einen sonstigen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Ansonsten gelten die Anzeigepflicht und die Ausschlussfrist sowohl für vertragliche, als auch gesetzliche Ansprüche.
7.5 Haftung von AirParkOne
8 AirParkOne haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sein Personal vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. AirParkOne übernimmt keinerlei Obhutspflichten.
8.1 Ein Versicherungsschutz über die durch AirParkOne abgeschlossene Sach- und Personenhaftpflichtversicherung hinaus besteht nicht.
8.2 AirParkOne haftet nicht
8.3 für zur Aufbewahrung übergebene oder im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände und/ oder für Schäden, die an Gepäckstücken des Kunden von diesen selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten;
8.3.1 nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall nicht mit AirParkOne zustande;
8.3.2 für Beschädigungen und Zerstörungen von Fahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter verursacht worden sind; dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalten (z.B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnlichen Gegenständen) und Fahrzeugladung;
8.3.3 für Diebstahl, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschäden, Vandalismus und Einbruchdiebstahl; hierfür haftet ausschließlich die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung durch AirParkOne ist ausgeschlossen;
8.3.4 für Schäden durch Tiere, durch den Wind umhergewehte Gegenstände oder Verunreinigungen durch Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub; eine Haftung durch AirParkOne ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3.5 Der Kunde stellt AirParkOne frei bei Schäden durch höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte.
8.4 Haftung des Kunden
9 Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig, durch ihn selbst verursachte Schäden an Rechtsgütern von AirParkOne oder Dritter auf Betriebsflächen von AirParkOne.
9.1 Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm selbst, seinen Angestellten, seinen Beauftragten oder seiner Begleitpersonen (Familienangehörige) oder von ihm beauftragte Dritte auf dieAirParkOne-Stellflächen verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an AirParkOne ab, soweit AirParkOne aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.
9.2 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.
9.3 Maßnahmen bei Vertragsverletzung durch den Kunden
10 AirParkOne kann das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Befahren des Geländes oder das Abstellen auf dem Gelände Gefahren für die Betriebssicherheit von AirParkOne entstehen können.
10.1 Sollte die vertraglich gebuchte Parkdauer aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, überschritten werden, und muss dadurch einem anderen Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorenthalten werden (hierzu zählen insbesondere das Überschreiten der Parkdauer infolge Fluglotsen-, Pilotenstreik; Ausfallen bzw. Verspätung von Flügen; Unwetter) ist AirParkOne berechtigt, das Fahrzeug als letztes Mittel zu versetzen oder abzuschleppen, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht . Die Kosten für diese Maßnahmen sind vom Kunden zu tragen. Ziffer 9.3 gilt entsprechend.
10.2 Die Regelung in Ziff. 10.2 in Verbindung mit 9.3. gilt entsprechend für eine vom Kunden zu vertretende Überschreitung der Parkdauer mit der Maßgabe, dass neben dem Recht auf Versetzung des Fahrzeugs, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht und der Pflicht des Kunden zur Erstattung der Kosten für entsprechende Maßnahmen der Kunde Vergütung zu bezahlen hat, die nach den gewöhnlichen und ausgeschriebenen Tarifen für den entsprechenden Parkplatz zu bezahlen sind.
10.3 Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
11 Soweit AirParkOne seine vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß angeboten oder erbracht hat und dem Kunden kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zusteht, kann AirParkOne die Herausgabe des eingestellten Fahrzeugs ohne vorherige vollständige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.
11.1 AirParkOne steht nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Vermieterpfandrecht wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu.
11.2 Datenerhebung und Datenverarbeitung
12 Durch die Nutzung der Webseite stimmt der Nutzer der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer persönlichen Daten auf Servern, die sich in der Europäischen Union befinden, durch AirParkOne zu. Näheres hierzu findet sich in der Datenschutzerklärung von AirParkOne.
Salvatorische Klausel
13 Falls sich eine Vorschrift dieser Vereinbarung dem geltenden Recht zufolge als ungültig oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte, wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Rechtswahl und Streitbeilegung
14 Diese AGBs unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
14.1 AirParkOne weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass AirParkOne nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vertragsbedingungen für AirParkOne verpflichtend würde, informiert AirParkOne die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
AirParkOne weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.2 AirParkOne behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern und/oder anzupassen. Die geänderten und angepassten AGB werden dem Kunden vor der Aktivierung bekannt gegeben. Die geänderten AGB werden wirksam, sobald der Kunde diese akzeptiert.
08/06/21