Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung – AirParkOne Valet Parking Limited
www.airpark.one ist eine Website von AirParkOne Valet Parking Limited, Termini Building, 3 Arkle Road, Sandyford, Dublin 18, Irland. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen AirParkOne Valet Parking Limited (und allen Tochtergesellschaften dieses Unternehmens) und den Nutzern oder Kunden, die die Dienstleistungen von AirParkOne Valet Parking Limited oder einer ihrer Tochtergesellschaften in Anspruch nehmen.
1 Definitionen:
1.1 Die folgenden Definitionen gelten für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
„AGB“ bezeichnet die derzeit gültige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 1. Juni 2024
„AirParkOne“ bezeichnet (i) AirParkOne Valet Parking Limited, eine nach dem Recht der Republik Irland gegründete Gesellschaft, eingetragen unter der Nummer 601467 mit Sitz im Termini Building, 3 Arkle Road, Sandyford, Dublin 18, Irland, und jede (ii) AirParkOne-Tochtergesellschaft
„AirParkOne Parkeinrichtungen“ sind Parkeinrichtungen, die von (i) AirParkOne Valet Parking Limited Tochtergesellschaften oder (ii) anderen verbundenen Unternehmen betrieben und verwaltet werden.
„AirParkOne-Tochtergesellschaft“ bezeichnet ein Unternehmen, das unter dem Markennamen AirParkOne an einem bestimmten Flughafen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig ist und an dem AirParkOne Valet Parking Limited mindestens 50% der Anteile hält.
„Serviceangebot“ bezeichnet die von AirParkOne Valet Parking Limited über die Website angebotenen Parkdienstleistungen und die in Klausel 4.6 genannten zusätzlichen Dienstleistungen.
„Kunde“ bezeichnet den Nutzer mit einem Kundenkonto als Vertragspartner der AirParkOne Valet Parking Limited und umfasst Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
„Kundenkonto“ bezeichnet das individuelle Benutzerkonto des Nutzers zur Anbahnung und Durchführung des AirParkOne Valet Parking Limited-Vertrages über die Website, in dem der Kunde wesentliche Informationen über sich, sein Fahrzeug einschließlich Kennzeichen und seine Zahlungsdaten (Kreditkarte) verwaltet.
„Nutzer“ bezeichnet jeden Besucher der Website, unabhängig davon, ob er ein Nutzerkonto als Kunde einrichtet, verwaltet oder nutzt, oder ob er die AirParkOne Valet Parking Limited nutzt, um einen Vertrag mit der AirParkOne Valet Parking Limited zu initiieren, oder ob er keine anderen Dienstleistungen der AirParkOne Valet Parking Limited nutzt.
„Valet Parking“ bezeichnet das Parken des Fahrzeugs des Kunden durch Mitarbeiter von AirParkOne Valet Parking Limited, wobei das Fahrzeug und der Schlüssel am jeweiligen Abflug- oder Ankunftsterminal des Flughafens übergeben werden.
„Vertrag“ bezeichnet den Dienstleistungs- und Mietvertrag zwischen dem Kunden und AirParkOne Valet Parking Limited gemäß Klausel 3.1 dieser AGB für die Erbringung von Valet-Parking-Dienstleistungen einschließlich sekundärer Mietdienstleistungen und anderer Dienstleistungen für den Kunden gemäß Klausel 4.6.
„Website“ bedeutet www.airpark.one, einschließlich aller Anwendungen, unabhängig von der Art der Nutzung.
1.2 Plural- oder Singularformen gelten auch für das Synonym.
1.3 Die Verwendung der männlichen Form dient der besseren Lesbarkeit und ist nicht als geschlechtsspezifischer Hinweis zu verstehen. Wörter in der maskulinen Form gelten auch für feminine oder geschlechtsneutrale Bezeichnungen.
1.4 Mitteilungen per E-Mail oder auf anderen elektronischen/ digitalen Wegen erfüllen das Erfordernis der Schriftform.
2 Umfang der Anwendung
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gelegentlichen Änderungen unterliegen, gelten für alle Vertrags- und Rechtsverhältnisse sowie Dienstleistungen und Serviceangebote, die direkt oder indirekt (d. h. über Dritte, einschließlich der Tochtergesellschaften der AirParkOne Valet Parking Limited) über das Internet, jegliche Art von mobilen Geräten, per E-Mail oder telefonisch von der AirParkOne Valet Parking Limited angeboten und mit Kunden der AirParkOne Valet Parking Limited auf der Grundlage eines Vertrages vereinbart werden.
2.2 Durch die Nutzung der Website und die Erstellung eines Kundenkontos bestätigt der Kunde, dass er diese AGB und Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden hat und diesen Bedingungen zustimmt.
2.3 Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte von AirParkOne Valet Parking Limited sind nicht berechtigt oder befugt, mit dem Kunden mündliche oder schriftliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Dies gilt nicht im Falle einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis, z.B. aufgrund einer Stellung als Prokurist oder als Handlungsbevollmächtigter.
2.4 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn AirParkOne Valet Parking Limited ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn die AirParkOne Valet Parking Limited auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
3 Abschluss eines Vertrages
3.1 Der Abschluss eines Vertrages über (i) die Übergabe des Fahrzeugs des Kunden an AirParkOne Valet Parking Limited, (ii) das Parken des Fahrzeugs auf den AirParkOne-Parkplätzen und (iii) die Bereitstellung weiterer Serviceangebote erfolgt ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (E-Commerce-Vertrag), wobei AirParkOne Valet Parking Limited entweder im eigenen Namen oder im Namen der AirParkOne Valet Parking Limited-Tochtergesellschaft für den jeweiligen Service handelt
3.2 Der Kunde, der den Vertrag abschließt, ist als Mieter der alleinige Vertragspartner und damit der Zahlungspflichtige für alle Leistungen, auch wenn Verträge für mehrere Fahrzeuge gebucht werden, sofern der Kunde bei der Buchung nicht ausdrücklich als Vertreter anderer Personen auftritt.
3.3 Der Buchungsvorgang erfolgt über die Website und das Kundenkonto und den Buchungsbildschirm mit Erklärungen und Benutzerhilfefunktionen.
3.4 Recht auf Widerruf: Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen unter der Marke AirParkOne steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Bitte beachten Sie die nachstehende Widerrufsbelehrung, die Sie auch unter dem Link Widerrufsbelehrung finden.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, von diesem Nutzungsvertrag zurückzutreten (Ihre Buchung zu stornieren), und zwar jederzeit bis zu 48 Stunden vor dem Zeitpunkt, an dem Sie bei uns die Übergabe des Fahrzeugs gebucht haben.
Sie können direkt auf der Website www.airpark.one stornieren oder eine E-Mail mit Ihrer Stornierung an: hamburg@airpark.one senden.
Wenn Sie Ihre Reservierung mit dem Zusatz „Flex-Booking“ versehen, können Sie jederzeit kostenlos stornieren, und bei Flugverspätungen werden Ihnen bis zu 5 Stunden zusätzliche Parkzeit nicht berechnet.
Wenn Sie Ihre Reservierung über einen Airport Parking Broker („Online Gateway“) vorgenommen haben, müssen Sie Ihre Reservierung über die Website des Brokers stornieren und/oder ändern, da AirParkOne Valet Parking Limited keine Informationen über die Bedingungen des Parkmaklers erhält
Im Falle einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor der Ankunft des gebuchten Parkplatzes erstatten wir Ihnen den Betrag automatisch zurück und es fallen keine Stornierungsgebühren an.
Wenn Sie über das Online-Gateway gebucht und bezahlt haben, haben wir die Zahlung nicht erhalten und die Erstattung unterliegt ausschließlich den Erstattungsbedingungen des von Ihnen genutzten Vermittlers.
Wenn Sie Ihr Auto abgeben und vorzeitig von Ihrer Reise zurückkehren (vorzeitiges Vertragsende), bevor Sie gebucht haben, werden keine Teilerstattungen vorgenommen.
4 Von AirParkOne Valet Parking Limited erbrachte Dienstleistungen
4.1 AirParkOne Valet Parking Limited wird in Übereinstimmung mit diesen AGB und allen Informationen und Erläuterungen, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung zur Verfügung stehen, bei Abschluss eines AirParkOne Valet Parking Limited-Vertrags (i) das Fahrzeug des Kunden zwischen dem Flughafenterminal und den AirParkOne-Parkeinrichtungen bewegen, (ii) einen Parkplatz für die vereinbarte Vertragsdauer zur Verfügung stellen und (iii) alle vereinbarten zusätzlichen und/oder alternativen Serviceangebote bereitstellen.
4.2 AirParkOne Valet Parking Limited verpflichtet sich, dass das Valet-Parking-Personal über ausreichende Fahrpraxis verfügt und sicher fährt, im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und dass nach einer gründlichen Überprüfung durch AirParkOne Valet Parking Limited keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Mitarbeiter anhängig oder wahrscheinlich sind.
4.3 AirParkOne Valet Parking Limited verpflichtet sich, dass das Fahrzeug direkt zwischen dem jeweiligen Abflug- oder Ankunftsterminal und den gesicherten AirParkOne-Parkeinrichtungen bewegt wird.
4.4 Überwachung, Kontrolle, Wartung und Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen von AirParkOne Valet Parking Limited. Auch die Anwesenheit von Personal auf den AirParkOne-Parkplätzen oder die Überwachung der Parkplätze durch optisch-elektronische Einrichtungen (Videoüberwachung) bedeutet keine Übernahme von Obhut oder Haftung, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung.
4.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit AirParkOne Valet Parking Limited vereinbart wurde, ist die Eignung des vertraglich geschuldeten Stellplatzes auf Fahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe von max. 1,90 m und einer Fahrzeugbreite von max. 2 m.
4.6 Neben dem Valet Parking und der Bereitstellung eines Parkplatzes auf den AirParkOne-Parkplätzen kann AirParkOne Valet Parking Limited nach eigenem Ermessen auch andere Dienstleistungen anbieten.
4.7 Die zusätzlichen Dienstleistungen können nach dem Ermessen von AirParkOne Valet Parking Limited ganz oder teilweise von einem externen Dienstleister erbracht werden. Zu diesem Zweck können die übergebenen Fahrzeuge an den Standort dieses externen Dienstleisters überführt werden. Die in Ziffer 8 genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die verbundenen Unternehmen der an der Ausführung dieses Vertrags beteiligten Parteien sowie deren jeweilige Mitarbeiter.
4.8 AirParkOne Valet Parking Limited ist berechtigt,
4.8.1 die Übergabe des Schlüssels zu verweigern und das Fahrzeug an betrunkene oder fahruntüchtige Personen zurückzugeben, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung;
4.8.2 das Fahrzeug über die vereinbarte Parkdauer hinaus erst nach Zahlung des restlichen Mietpreises freizugeben, um es mit einer Wegfahrsperre zu sichern;
4.8.3 abgestellte Fahrzeuge auf Risiko und Kosten des Mieters entfernen zu lassen, wenn (i) der Mietvertrag gekündigt wird, (ii) ein abgestelltes Fahrzeug aufgrund eines undichten Tanks oder Vergasers oder sonstiger Mängel eine Gefahr darstellt, (iii) ein abgestelltes Fahrzeug keine gültige Kraftfahrzeugzulassung besitzt oder während der Vertragslaufzeit behördlich aus dem Verkehr gezogen wird oder (iv) das Fahrzeug unbefugt abgestellt wurde.
5 Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügt. Auf Verlangen sind AirParkOne Valet Parking Limited, ihren Mitarbeitern und Vertretern der Führerschein und der Fahrzeugschein vorzulegen.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich,:
5.2.1 AirParkOne Valet Parking Limited seine individuellen Ankunftszeiten für die Übergabe des Fahrzeugs unverzüglich mitzuteilen und den Informationsdienst von AirParkOne Valet Parking Limited zur Kenntnis zu nehmen. Bei Nichteinhaltung der Meldepflichten stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung zu;
5.2.2 Störungen oder Mängel an den von der AirParkOne Valet Parking Limited erbrachten Leistungen unverzüglich zu melden, ohne dass es hierzu einer besonderen Aufforderung zur Abhilfe bedarf. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels, so hat er keinen Anspruch auf Minderung der vertraglich vereinbarten Vergütung oder auf Schadensersatz;
6 Rücktrittsrecht und Kosten
6.1 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Die Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Übergabe erfolgt. Das Recht einer der beiden Parteien, aus wichtigem Grund zurückzutreten, bleibt unberührt. Dies ist der Fall bei höherer Gewalt. Die Partei, die dieses Rücktrittsrecht ausübt, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich informieren, bevor sie das Rücktrittsrecht aus einem Grund ausübt. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.2 Der Kunde zahlt die vereinbarte Parkgebühr zum Zeitpunkt der Buchung über die AirParkOne-Website, auf der der Kunde zwischen verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten wählen kann. Wenn die Buchung über ein Online-Gateway erfolgt, stellt AirParkOne Valet Parking Limited dem Kunden keine Gebühren in Rechnung und alle Fragen im Zusammenhang mit der Zahlung werden ausschließlich zwischen dem Kunden und dem gewählten Online-Gateway geregelt. Rabatte auf bereits rabattierte Angebote sind ausgeschlossen. Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
6.3 Der Ankunfts- und der Abreisetag werden jeweils als ein voller Parktag berechnet.
Verlängerung der Buchung
6.4 Verlängert der Kunde seine Buchung, so stellt dieser weitere Leistungszeitraum einen neuen Buchungsvorgang dar und es gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 6 entsprechend.
Überschreitung der vertraglich vereinbarten Parkzeit
6.5 Jede Nutzung, die über die vertraglich vereinbarte Parkzeit hinausgeht, wird nach den geltenden Tarifen berechnet. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, findet keine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages auf unbestimmte Zeit statt.
Der § 545 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
In diesem Fall ist AirParkOne Valet Parking Limited berechtigt, für die Zeit bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgelts zu verlangen, das auf der Grundlage des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts für eine entsprechende Mietzeit beansprucht werden könnte, mindestens jedoch EUR 25,00 pro Kalendertag; weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
7 Übergabe des Fahrzeugs
7.1 Der Kunde übergibt das Fahrzeug an einen Mitarbeiter von AirParkOne, indem er den Schlüssel an der dafür vorgesehenen und günstig gelegenen Übergabestelle von AirParkOne Valet Parking Limited am Flughafen übergibt. Die Fahranweisungen werden immer in der E-Mail zur Bestätigung der Buchung angegeben.
7.2 Zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an AirParkOne Valet Parking Limited werden Fotos des Fahrzeugs gemacht. Die Kunden und die Mitarbeiter von AirParkOne Valet Parking Limited werden (i) eventuelle Schäden oder Mängel am Fahrzeug des Kunden, (ii) besondere Merkmale des Fahrzeugs, (iii) den Kilometerstand des Fahrzeugs und (iv) zusätzliche Dienstleistungen festhalten. Dieser Bericht über den Zustand des Fahrzeugs hat Beweiskraft.
7.3 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs von AirParkOne Valet Parking Limited an den Kunden gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäß übergeben, es sei denn, der AirParkOne Valet Parking Limited werden unverzüglich Beschwerden zur Kenntnis gebracht.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für die AirParkOne-Parkeinrichtungen zuständigen Mitarbeiter von AirParkOne Valet Parking Limited, die gegebenenfalls über die Kundenbetreuungsrufnummer zu erreichen sind, sofort bei der gemeinsamen Besichtigung des Fahrzeugs auf offensichtliche Schäden am Fahrzeug hinzuweisen und den Mitarbeitern von AirParkOne Valet Parking Limited die Möglichkeit zu geben, das Fahrzeug zu inspizieren.
7.5 Ist eine Fahrzeuginspektion gemäß Ziffer 7.4 ausnahmsweise nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar, muss die Meldung spätestens 14 Tage nach Eintritt des Schadensfalls schriftlich an AirParkOne Valet Parking Limited erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden muss die Meldung innerhalb von 14 Tagen nach der Entdeckung des Schadens schriftlich erfolgen. Verletzt der Kunde seine Anzeigepflicht, sind alle Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Diese Anzeigepflichten sowie die Verjährungsfrist gelten nicht, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden einen Personenschaden erlitten haben oder wenn AirParkOne Valet Parking Limited einen sonstigen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Im Übrigen gelten die Anzeigepflicht und die Verjährungsfrist sowohl für vertragliche als auch für gesetzliche Ansprüche.
8 Haftung der AirParkOne Valet Parking Limited
8.1 AirParkOne Valet Parking Limited haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für Schäden, die von ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die AirParkOne Valet Parking Limited übernimmt keine Sorgfaltspflicht.
8.2 Es besteht kein Versicherungsschutz über die von der AirParkOne Valet Parking Limited abgeschlossene Sach- und Privathaftpflichtversicherung hinaus.
8.3 AirParkOne Valet Parking Limited übernimmt keine Haftung
8.3.1 für zur Verwahrung übergebene oder im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände und/oder für Schäden, die am Gepäck des Kunden durch dessen Verschulden oder unverschuldet entstehen;
8.3.2 für Schäden, die durch Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Beauftragten entstehen. In diesem Fall wird kein Rechtsverhältnis mit AirParkOne Valet Parking Limited begründet;
8.3.3 für die Beschädigung und Zerstörung von Fahrzeugen, einschließlich ihres Inhalts und ihrer Ladung, die durch Handlungen Dritter verursacht wurden; dies gilt auch für den Diebstahl und das Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalten (z. B. Autoradios, Autotelefone, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportgeräte und ähnliche Gegenstände) und Fahrzeugladungen;
8.3.4 für Diebstahl, Feuer, Hagel, Sturm- oder Unwetterschäden, Vandalismus und Einbruchdiebstahl; in diesem Fall haftet nur die Kaskoversicherung des betreffenden Fahrzeugs und eine Haftung von AirParkOne Valet Parking Limited ist ausgeschlossen;
8.3.5 für Schäden, die durch Tiere, vom Wind verwehte Gegenstände oder Verunreinigungen durch Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub verursacht werden; eine Haftung von AirParkOne Valet Parking Limited ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4 Der Kunde hält AirParkOne Valet Parking Limited bei Schäden durch höhere Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturgewalten schadlos.
9 Haftung des Kunden
9.1 Der Kunde haftet für Schäden an den Rechtsgütern der AirParkOne Valet Parking Limited oder Dritter auf dem Gelände der AirParkOne Valet Parking Limited, die der Kunde selbst vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
9.2 Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden am Fahrzeug, die durch technische Defekte (z. B. Ölverlust, Explosion) auf dem Gelände der AirParkOne Valet Parking Limited durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen (Familienangehörige) oder durch einen von ihm beauftragten Dritten verursacht werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Mängel nicht in den Fahrzeugzustandsbericht aufgenommen wurden oder vorher unbekannt waren. Der Kunde tritt seine eigenen Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungsunternehmen aus einem Schadensfall im Voraus an AirParkOne Valet Parking Limited ab, soweit AirParkOne Valet Parking Limited für einen solchen Schadensfall haftbar gemacht wird.
9.3 Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte entstanden ist.
10 Maßnahmen im Falle eines Vertragsbruchs durch den Kunden
10.1 AirParkOne Valet Parking Limited kann das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Firmengelände verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Befahren des Geländes oder das Parken auf dem Gelände eine Gefahr für die Betriebssicherheit der AirParkOne Valet Parking Limited darstellen kann.
10.2 Wird die vertraglich gebuchte Parkzeit aus Gründen überschritten, die der Kunde nicht zu vertreten hat, und wird einem anderen Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorenthalten (hierzu gehört insbesondere die Überschreitung der Parkzeit infolge eines Fluglotsenstreiks, eines Pilotenstreiks, eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung), ist AirParkOne Valet Parking Limited berechtigt, das Fahrzeug als letztes Mittel zu bewegen oder abzuschleppen, wenn ihr keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Kosten für diese Maßnahmen gehen zu Lasten des Kunden. Klausel 9.3 gilt entsprechend.
10.3 Die Regelung in 10.2 in Verbindung mit 9.3. gilt entsprechend für eine vom Kunden zu vertretende Überschreitung der Parkdauer mit der Maßgabe, dass der Kunde neben dem Recht, das Fahrzeug zu versetzen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen, und der Verpflichtung, die Kosten entsprechender Maßnahmen zu erstatten, eine Entschädigung zu zahlen hat, die sich nach den für die jeweilige Parkeinrichtung üblichen und ausgeschriebenen Tarifen richtet.
11 Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
11.1 Soweit die AirParkOne Valet Parking Limited ihre vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß angeboten oder erbracht hat und dem Kunden kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zusteht, kann die AirParkOne Valet Parking Limited die Herausgabe des geparkten Fahrzeugs ohne vorherige vollständige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.
11.2 Der AirParkOne Valet Parking Limited steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über das Vermieterpfandrecht ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem abgestellten Fahrzeug des Kunden wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag zu.
12 Datenerhebung und -verarbeitung
Durch die Nutzung der Website erklärt sich der Nutzer mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch AirParkOne Valet Parking Limited auf Servern in der Europäischen Union einverstanden. Weitere Informationen finden Sie in der AirParkOne-Datenschutzerklärung.
13 Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
14 Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Diese AGB unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
14.2 Im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung weist AirParkOne Valet Parking Limited darauf hin, dass AirParkOne Valet Parking Limited nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sollte eine Verbraucherstreitbeilegung für die AirParkOne Valet Parking Limited nach Drucklegung dieser Bedingungen verpflichtend werden, wird die AirParkOne Valet Parking Limited den Verbraucher hierüber in geeigneter Weise informieren.
AirParkOne Valet Parking Limited verweist auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/, die für alle E-Commerce-Verträge gilt.
14.3 AirParkOne Valet Parking Limited behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Der Kunde wird über die geänderten und modifizierten AGB vor der Aktivierung informiert. Die geänderten AGB treten in Kraft, sobald sie vom Kunden akzeptiert werden.